Der Mitgliedsantrag wird gemäß unserer Satzung bei der nächsten Vorstandssitzung bearbeitet.
Bei einer aktiven Mitgliedschaft gilt das Spielrecht auf den Plätzen bereits nach dem Absenden des Antrags bis zur Bearbeitung von diesem.
Das Spielrecht kann in der Zeit zwischen abschicken des Antrags und Bearbeitung jederzeit ohne Angabe eines Grunds durch ein Vorstandsmitglied widerrufen werden.